Mitgliederbeschluss
Aktenzeichen: MB 2023/07
Bearbeiter / Ersteller: Mats Uffe Schubert
Datum: 16.08.2023
Beratungsfolge des Beschlusses
Abstimmung mit den Stammvereinen notwendig: Nein
Zustimmung der Stammvereine notwendig: Nein
Stammvereinen zur Kenntnis übersendet: Ja
Gremien
Vorstand: 16.08.2023
Beirat:
HC Hövelhof e. V.:
TuSG 1920 Augustdorf e. V.:
Auswirkungen auf den Haushalt
Haushalt
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Im Haushalt veranschlagt: Ja / Nein
Produkt-Nr.:
Bezeichnung:
Veränderungen im Einzelnen
Einnahmen:
Betrag:
Regelmäßigkeit: laufend / einmalig
Ausgaben:
Betrag:
Regelmäßigkeit: laufend / einmalig
Be- / Entlastung des Haushaltes:
Betrag:
ab:
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung sind Anträge aufzunehmen, die mindestens zwei Wochen vor der Versammlung an den Vorstand gestellt werden.
Folgender Antrag wurde gestellt:
Antrag auf Gründung eines Fördervereins
Hiermit beantrage ich die Gründung eines Fördervereins mit dem Zweck der Förderung und Unterstützung der Sporttreibenden in der Handball Abteilung des TUSG Augustdorf und der HC Hövelhof.
Die Förderung soll hauptsächlich die Jugend im Verein unterstützen.
Finanziert werden soll der Förderverein aus den Mitgliedsgeldern und Spenden.
Rechtliche Würdigung
Die Gründung eines Fördervereins obliegt grundsätzlich nicht der Mitgliederversammlung der SG Sandhasen noch den beiden Stammvereinen. Allerdings kann eine Gründung durch die Vereine und die SG Sandhasen unterstützt und initiiert werden.
Bei einem Förderverein handelt es sich um einen eigenständigen Verein, welcher als Satzungszweck die Förderung eines bestimmten Zwecks oder einer Körperschaft hat.
Um die Gemeinnützigkeit zu erlangen, müssen die begünstigten Körperschaften ebenfalls gemeinnützige Organisationen sein. Im Fall der TuSG 1920 Augustdorf und des HC Hövelhof trifft dies zu.
Zur Gründung eines Vereins sind regelmäßig sieben Personen notwendig, § 56 BGB. Auch werden unterschiedliche Mindestanforderungen an die Satzung gestellt, §§ 57,58 BGB. Diese werden – sofern der Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll – durch weitere (steuerrechtliche) Vorgaben ergänzt, § 60 AO.
Wirtschaftliche Würdigung
Die SG Handball Detmold bedient sich seit 2004 einer entsprechenden Struktur. Der Förderverein übernimmt in diesem Rahmen die Bewirtung bei Heimspielen der Detmolder Mannschaften und organisiert unterschiedliche Veranstaltungen. Mitglieder sind unter anderem auch die Eltern der handballspielenden Kinder in Detmold.
Über den Förderverein ist es zudem möglich, dass zusätzliche Spendenmittel – z. B. in Form von Fördermitgliedern – generiert werden. Eine solche Mitgliedschaft ist in der TuSG 1920 Augustdorf und dem HC Hövelhof nicht möglich, weil die Mitgliedsbeiträge nicht steuerlich absetzbar sind.
Zu beachten ist, dass die Schaffung eines Fördervereins zusätzliche Kapazitäten bindet. Insbesondere wäre es notwendig, dass sich zusätzliche Personen in diesem Förderverein engagieren.
Aktuell existiert weder für die TuSG 1920 Augustdorf noch für den HC Hövelhof ein Förderverein.
Stammvereine
Die Stammvereine – insbesondere die TuSG 1920 Augustdorf – begrüßen die Gründung eines Fördervereins insbesondere auch auch steuerrechtlichen Gründen.
Vorstand
Der Vorstand unterstützt grundsätzlich die Gründung eines Fördervereins und würde bei der Gründung/Organisation unterstützen.
Vorgehen
Sofern sich die Mitglieder für die Gründung eines Fördervereins aussprechen wäre eine Satzung – anhand der bestehenden Mustersatzungen – zu erarbeiten und zu einer Gründungsversammlung einzuladen.
Anschließend müsste der Verein beim Amtsgericht Lemgo in das Vereinsregister eingetragen und die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt anerkannt werden.
Ergebnis der Beratung
Beschlossen wie empfohlen: Ja / Nein
Bemerkung: